Grundstückseigentümer in Oldenburg sind für die Verkehrssicherheit der angrenzenden Gehwege verantwortlich. Wer nicht räumt und streut, haftet, wenn jemand stürzt. Bei Mietobjekten lässt sich die Pflicht auf Mieter übertragen, die Kontrolle bleibt aber beim Eigentümer.
Das Unangenehme daran ist nicht die Arbeit an sich. Es ist die Ungewissheit: Wer schaut morgens um sechs aus dem Fenster? Wer räumt am zweiten Weihnachtsfeiertag? Was passiert, wenn der Nachbar, der es sonst macht, im Urlaub ist?
Wir übernehmen die Ausführung komplett und dokumentieren jeden Einsatz. Damit haben Sie im Schadensfall etwas in der Hand.
Bereitschaftszeitraum
auch Wochenende und Feiertage
jeder Einsatz nachweisbar
Betriebshaftpflicht
Der Leistungsumfang
Der öffentliche Gehweg entlang Ihres Grundstücks sowie die Wege zu Haustür, Müllplatz und Fahrradkeller. Das ist der Bereich, der rechtlich zählt.
Stellplätze, Einfahrten und Wendeflächen. Bei größeren Flächen mit Räumfahrzeug, bei engen Höfen von Hand oder mit Kleingerät.
Außentreppen, Podeste und Rampen. Hier passieren die meisten Stürze, deshalb wird an diesen Stellen besonders gründlich gestreut.
Je nach Fläche und Wetterlage abstumpfende Mittel wie Granulat und Sand oder klassisches Streusalz. Auf Gehwegen, Treppen und Zuwegungen setzen wir überwiegend Salz ein, weil nur damit eine verlässliche Eisfreiheit erreichbar ist.
Der geräumte Schnee wird so abgelegt, dass er weder Gehwege noch Einfahrten oder Straßenabläufe blockiert. Bei Bedarf fahren wir ihn ab.
Bei anhaltendem Schneefall kommen wir erneut. Auch überfrierende Nässe nach Tauwetter ist ein Einsatzgrund, nicht nur frischer Schnee.
Wie wir arbeiten
Wir verfolgen die Vorhersage und entscheiden abends, welche Touren am nächsten Morgen laufen. Bei angekündigtem Nachtschneefall wird früher gestartet.
Gestartet wird so, dass die Flächen zu den werktags üblichen Zeiten geräumt sind. An Sonn- und Feiertagen entsprechend später.
Schneit es weiter, kommen wir erneut. Wie oft, hängt von der Wetterlage ab und ist im Saisonvertrag nicht gedeckelt.
Jeder Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit erfasst. Auf Wunsch bekommen Sie die Aufstellung, etwa für die Eigentümerversammlung oder die Versicherung.
Häufige Fragen
Üblich ist eine Saisonpauschale für den Zeitraum November bis März. Sie richtet sich nach der zu räumenden Fläche, der Anzahl der Zugänge und danach, ob mit Fahrzeug oder von Hand gearbeitet werden muss.
Der Vorteil der Pauschale: Sie wissen vorher, was der Winter kostet, unabhängig davon, ob er mild oder streng wird. Abrechnung nach Einsatz ist ebenfalls möglich, dann tragen Sie aber das Wetterrisiko.
Die Verkehrssicherungspflicht bleibt beim Eigentümer, auch wenn er einen Dienstleister beauftragt. Was sich mit einem Vertrag ändert, ist die praktische Absicherung: Wir führen die Räumung durch, dokumentieren die Einsätze und sind über eine Betriebshaftpflicht mit 10 Millionen Euro Deckungssumme abgesichert.
Wie die Haftung in Ihrem konkreten Fall verteilt ist, klären Sie bitte mit Ihrer Hausverwaltung oder einem Rechtsberater. Wir sind Dienstleister und geben keine Rechtsberatung.
In den meisten niedersächsischen Kommunen gilt werktags etwa von 07:00 bis 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab etwa 09:00 Uhr. Maßgeblich ist die Satzung der Stadt Oldenburg, an der wir uns orientieren.
Praktisch heißt das: Wir sind vorher da. Bei angekündigtem Nachtschneefall starten wir entsprechend früher.
Ja, überwiegend. Abstumpfende Mittel wie Granulat und Sand erhöhen zwar die Griffigkeit, lösen das Eis aber nicht auf. Bei überfrierender Nässe und Blitzeis bieten sie deshalb keine verlässliche Sicherheit, und genau dort passieren die Stürze.
Weil wir für die ordnungsgemäße Ausführung geradestehen, arbeiten wir auf Gehwegen, Treppen und Zuwegungen mit Streusalz. Wo Sie das nicht möchten, etwa an empfindlichen Belägen oder direkt neben Beeten, streuen wir abstumpfende Mittel. Das halten wir dann vorab schriftlich fest, damit klar ist, worauf sich die Vereinbarung stützt.
Je früher, desto besser. Unsere Touren werden im Spätsommer geplant und sind meist bis Oktober voll. Wer sich erst nach dem ersten Schnee meldet, hat schlechte Karten, und das gilt für jeden Anbieter in Oldenburg.
Wir nehmen kein Objekt an, das wir nicht sicher bedienen können. Ein Winterdienstvertrag, der im Ernstfall nicht erfüllt wird, ist für beide Seiten wertlos.
Bei einer Saisonpauschale bleibt der Preis gleich. Sie bezahlen die Bereitschaft, nicht die einzelne Schneeflocke. In milden Wintern ist das für Sie ungünstig, in strengen deutlich günstiger als jede Abrechnung nach Einsatz.
Wer lieber nach tatsächlichem Aufwand zahlt, bekommt von uns auch ein Angebot auf Einsatzbasis.
Schildern Sie uns kurz Ihr Objekt: Länge des Gehwegs, Anzahl der Zugänge und ob Parkplatz oder Hoffläche dazugehören. Die Touren für die kommende Saison planen wir im Spätsommer.
Stimmen unserer Kunden
Im Winter besonders gefragt, weil Streusalz und Nässe schnell ins Haus getragen werden.
Am besten vor dem Frost. Stehendes Wasser in der Rinne friert und reißt die Halter aus der Verankerung.